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   BVerwG, 29.06.1960 - V C 59.58   

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https://dejure.org/1960,228
BVerwG, 29.06.1960 - V C 59.58 (https://dejure.org/1960,228)
BVerwG, Entscheidung vom 29.06.1960 - V C 59.58 (https://dejure.org/1960,228)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Juni 1960 - V C 59.58 (https://dejure.org/1960,228)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1960, 2208
  • DVBl 1961, 422
  • DÖV 1961, 191
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 08.07.1957 - V C 305.56

    Auslegung des Begriffs "kriegsgefangen" i.S.d. § 1 Abs. 1 Heimkehrergesetz (HkG)

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1960 - V C 59.58
    Der Verwaltungsgerichtshof hat sein die Klagabweisung bestätigendes Berufungsurteil besonders damit begründet, daß er der Auslegung, die das erkennende Gericht in seinen Urteil vom 8. Juli 1957 (BVerwGE 5, 186) dem Begriffe "kriegsgefangen" in § 1 Abs. 1 erster Halbsatz des Heimkehrergesetzes gegeben hat, nicht beipflichten könne.

    Gegen dieses Urteil hat der Kläger die vom Verwaltungsgerichtshof zugelassene Revision eingelegt und gerügt, das angefochtene Urteil weiche von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Juli 1957 (a.a.O.) ab.

    Das erkennende Gericht hat in seinem Urteil vom 8. Juli 1957 (a.a.O.) Stellung zu dem Begriffe "kriegsgefangen" im Sinne des § 1 Abs. 1 HkG genommen und ausgesprochen, daß die Rechtsstellung als Kriegsgefangener weder dadurch verlorengehe, daß die Gewahrsamsmacht den Kriegsgefangenen einer anderen Macht übergibt, noch dadurch, daß der Kriegsgefangene von einen Gericht der bisherigen oder neuen Gewahrsamsmacht wegen einer Handlung verurteilt wird, die er vor seiner Gefangennahme begangen hat.

    Das erkennende Gericht sieht sich auch nach nochmaliger Prüfung außerstande, seine Rechtsprechung zu ändern, und zwar aus den gleichen Gründen, die es in seinem Urteil vom 8. Juli 1957 (a.a.O.) dargelegt hat, so daß sie einer Wiederholung nicht bedürfen.

  • BVerwG, 03.03.1958 - V C 256.57
    Auszug aus BVerwG, 29.06.1960 - V C 59.58
    Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Gerichts endet eine Kriegsgefangenschaft - außer durch gelungene Flucht - nur durch Freilassung und Heimschaffung (Urteil vom 3. März 1958 [BVerwGE 6, 223]).
  • OLG Köln, 27.08.1998 - 7 U 167/97

    Massaker von SS-Einheiten an der Zivilbevölkerung

    Dies wird teils mit der Begründung verneint, daß in Bezug auf Schäden, die dem Vermögen und der Person feindlicher Staatsbürger im Zusammenhang mit dem Kriege zugefügt werden, der Grundsatz des umfassenden Einstehenmüssens der Staaten für das Tun aller Personen gelte, die er in irgendeiner Form im Rahmen seiner Maßnahmen einsetzt (Grundsatz der Exklusivität des Völkerrechts; vgl. Féaux de la Croix, Schadensersatzansprüche ausländischer Zwangsarbeiter im Lichte des Londoner Schuldenabkommens, NJW 1960, 2208; ders., Betrachtungen zum Londoner Schuldenabkommen, in: Festschrift für Bilfinger, S. 27 (61 ff.); ähnlich: Granow, Ausländische Kriegsschädenansprüche und Reparationen, AöR 77, 67 ff.; dagegen aber: BVerfG NJW 1996, 2271).
  • BSG, 31.01.1980 - 11 RA 2/79

    Ausfall- und Ersatzzeiten - Rücknahme einer Vormerkung

    Bei seinem Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts -BVerwG- (vgl NJW 60, 2208) übersieht der Kläger, daß 5 28 Abs. 1 Nr. 1 AVG nicht auf andere Gesetze Bezug nimmt (vgl SozR Nr &? aE zu 5 1251 EVO).
  • BVerwG, 08.11.1961 - V C 216.59

    Rechtsmittel

    Auf den späterhin gegen ihn unmittelbar gerichteten Vorwurf bestimmter Unrechtshandlungen, auf seine Verurteilung und die Überführung in Strafhaft käme es in allen diesen Fällen nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats nicht an (Urteile vom 8. Juli 1957 [BVerwGE 5, 186] und vom 29. Juni 1960 - BVerwG V C 59.58 - [NJW 1960, 2208 = DÖV 1961, 191]).
  • BVerwG, 12.04.1961 - V C 383.58

    Rechtsmittel

    Denn für die Rechtsstellung eines Kriegsgefangenen kommt es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts allein auf den Grund der Gefangennahme, nicht dagegen auf den des (weiteren) Gefangenhaltens an (vgl. Urteile vom 8. Juli 1957 [BVerwGE 5, 186] undvom 29. Juni 1960 - BVerwG V C 59.58 - [NJW 1960, 2208] sowieUrteil vom 11. Januar 1961 - BVerwG V C 23.59 -).
  • BVerwG, 24.11.1965 - V C 41.65

    Verpflichtung und Befugnis der Behörden zum Treffen einer neuen Sachentscheidung

    Das Verwaltungsgericht ist auch zu Recht davon ausgegangen, daß der Kläger durch seine Gefangennahme am 3. Mai 1945 (echter) Kriegsgefangener nach § 2 Abs. 1 des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes, nunmehr in der Fassung vom 1. September 1964 (BGBl. I S. 696) - KgfEG - geworden ist und daß die Kriegsgefangenschaft durch seine Überführung aus dem französischen in den jugoslawischen Gewahrsam nicht unterbrochen wurde (vgl. Urteile des erkennenden Senats vom 8. Juli 1957 [BVerwGE 5, 186], vom 6. Januar 1958 - BVerwG V C 456.56 -, vom 6. August 1958 - BVerwG V C 497.56 - und vom 29. Juni 1960 - BVerwG V C 59.58 - [NJW 1960, 2208]).
  • BVerwG, 24.06.1963 - VIII C 56.61

    Rechtsmittel

    Mit Recht ist das Oberverwaltungsgericht davon ausgegangen, daß der Tatbestand einer subjektiv bedingten besonderen Zwangslage als objektives Merkmal eine Verschärfung der Lage und ihre bedrohliche Zuspitzung in bezug auf die Person des Geflüchteten voraussetzt (vgl. BVerwGE 1, 195; ferner die Urteile vom 9. Oktober 1957 - BVerwG V C 524.56 -, DÖV 1958 S. 118 , vom 13. Juli 1960 - BVerwG VIII C 181.59 -, Buchholz BVerwG 412.3, § 3 Nr. 17 = DÖV 1961 S. 191 = ROW 1961 S. 66, und vom 28. Juni 1962 - BVerwG VIII C 70.60 -, NJW 1963 S. 70 = ROW 1963 S. 171 = ZLA 1963 S. 63).
  • BVerwG, 04.07.1974 - V C 58.72

    Antrag auf Gewährung von Kriegsgefangenenentschädigung - Beendigung der

    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kommt es für die Rechtsstellung des Kriegsgefangenen lediglich auf den Grund der Gefangennahme, nicht dagegen auf den Grund des (weiteren) Gefangenhaltens an (vgl. insbesondere Urteile vom 3. März 1958 [BVerwGE 6, 223]; vom 29. Juni 1960 - BVerwG V C 59.58 -).
  • BVerwG, 12.09.1963 - VIII C 8.62

    Anspruch eines Flüchtlings der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) auf Erteilung

    Wie das erkennende Gerichtim Urteil vom 13. Juli 1960 - BVerwG VIII C 181.59 -, Buchholz BVerwG 412.3, § 3 Nr. 17 = DÖV 1961 S. 191 = ROW 1961 S. 66, ausgesprochen hat, trifft es allerdings in der Regel zu, daß derjenige, gegen den der SSD wegen des Verdachts einer gegen das Sowjetzonenregime gerichteten Tätigkeit Ermittlungen führt, sich in einer besonderen Zwangslage befindet, und zwar auch dann, wenn er damit rechnen kann, es werde ihm gelingen, die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zu entkräften.
  • BVerwG, 14.06.1961 - V C 83.59

    Rechtsmittel

    Ein Wechsel des Festhaltegrundes ist für die Kriegsgefangeneneigenschaft unbeachtlich, so daß der Übergabe an eine andere ausländische Gewahrsamsmacht und einer etwaigen Strafverfolgung in aller Regel keine Bedeutung zukommt (Urteile vom 8. Juli 1957 [BVerwGE 5, 186], vom 29. Juni 1960 - BVerwG V C 154.59, BVerwG V C 185.59, BVerwG V C 59.58 [NJW 1960, 2208] - undvom 11. Januar 1961 - BVerwG V C 186.59 -).
  • BVerwG, 24.01.1962 - V C 18.60

    Rechtsmittel

    Der erkennende Senat hat nach nochmaliger Prüfung seiner Rechtsprechung in den Urteilenvom 29. Juni 1960 - BVerwG V C 154.59, BVerwG V C 185.59 - und in dem zu dem ähnlichen Begriff des Kriegsgefangenen im Heimkehrerrecht ergangenen Urteil vom gleichen Tage - BVerwG V C 59.58 - [NJW 1960, 2208; DÖV 1961, 191] keinen Anlaß gefunden, von ihr abzugehen.
  • BVerwG, 13.12.1961 - V C 25.60

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 22.07.1963 - VIII B 26.62

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 11.01.1961 - V C 186.59

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 28.09.1960 - V C 91.59

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 20.07.1970 - VIII CB 135.69

    Unbegründete Nichtzulassungsbeschwerde auf Grund fehlender Abweichung -

  • BVerwG, 29.05.1967 - VIII B 123.67

    Zugegensein des Vertreters des Beklagten im Beratungszimmer während einer

  • BVerwG, 03.04.1963 - VIII B 27.63
  • BVerwG, 07.06.1962 - VIII B 177.61

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 15.02.1961 - V C 412.58

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 25.10.1961 - VIII B 137.61

    Funktion als politischer Funktionär als subjektive Zwangslage einer gefährdeten

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